Wenn das Auto zum Streitfall wird - KFZ-Schiedsstellen

Die außergerichtlichen Schlichter - KFZ-Schiedsstellen
Die Zahl der Anträge bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen ist 2016 um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Das ergab die Bilanz des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK). Von den insgesamt 10.537 Anträgen (11.216 in 2015) wurden 88,6 Prozent (9.340) im Vorverfahren auf kurzem Weg zwischen Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb oder Autohändler geregelt. 1.197 Anträge (11,4 Prozent) gelangten vor eine Schiedskommission. 554 Fälle (46,3 Prozent) davon endeten mit einem Vergleich.
Der Großteil der Anträge (82,6 Prozent) bezog sich auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Werkstatt-Rechnungen, unsachgemäße Arbeit sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten. Bei 1.833 Anträgen beschwerten sich Gebrauchtwagenkäufer über technische Fahrzeugmängel, die ganz oben auf der Liste standen, gefolgt von verschwiegenen Unfallschäden. Weniger Bedeutung hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.
In 15 Prozent der schon abgeschlossenen Fälle entschied die jeweilige KFZ-Schiedsstelle für den Verbraucher, in 20 Prozent gegen ihn.
Die KFZ-Schiedsstellen gibt es seit 1970 und sollen in einem außergerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern, Kfz-Werkstätten und Gebrauchtwagenhändler vermitteln. Kfz-Betriebe müssen seit 1. Februar 2017 darüber informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. „Die Innungsbetriebe können ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen zurückzugreifen.“
Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Schneller als ein Gerichtsverfahren. Nach ein bis drei Monaten gibt es eine Entscheidung. Vor Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf Monate.
Die jeweilige zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Gebrauchtwagenhändlers. Der Schiedsstellen-Service ist für Verbraucher kostenfrei. Der Antrag ist unkompliziert, www.kfz-schiedsstellen.de. Dort sind die Schiedsstellen nach Bundesländern gelistet.